Schulische Tagesbetreuung

Sehr geehrte Eltern, liebe Erziehungsberechtigte!

Seit dem Schuljahr 2014/2015 bieten wir in der neuen Volksschule – bei Bedarf auch in der Neuen Mittelschule – eine „schulische Tagesbetreuung“ an, die den bisherigen Hort ersetzt. Anstelle der bislang sehr beengten Platzverhältnisse im Gemeindeamt stehen nun auch für die Betreuung der SchülerInnen außerhalb der regulären Unterrichtszeit moderne und ansprechende Räumlichkeiten in der neu errichteten Volksschule zur Verfügung.

Als ganztägige Schulform – d.h. zusätzlich zum Unterrichtsteil wird ein Betreuungsteil angeboten (mindestens bis 16:00 Uhr) – können allgemein bildende Pflichtschulen (Volksschulen, Haupt- und Mittelschulen, Sonderschulen und Polytechnischen Schulen) geführt werden, wenn sich mindestens 15 SchülerInnen dafür anmelden. 

Der Betreuungsteil umfasst drei Bereiche:

  • Gegenstandsbezogene Lernzeit:
    Festigung, Förderung und Sicherung des vermittelten Lehrstoffes; Betreuung erfolgt durch LehrerInnen und findet nur an Schultagen statt
  • Individuelle Lernzeit:
    Erledigung der Hausübungen, Wiederholung und Aneignung des Lehrstoffes, Vorbereitung auf Prüfungen, Tests, Schularbeiten, Referate; ebenfalls nur an Schultagen
  • Freizeit:
    Sport, Musik, Werken, Basteln, Ausgänge und Ausflüge

In der individuellen Lernzeit und in den Freizeitstunden werden die SchülerInnen durch qualifiziertes Personal betreut. Die außerschulische Freizeitbetreuung wird auch an schulfreien Tagen und in den Ferienzeiten  für Schüler, die die schulische Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen, angeboten!

Die schulische Tagesbetreuung wird bei uns als getrennte Abfolge von Unterrichtsteil und Betreuungsteil geführt:
Die angemeldeten SchülerInnen nehmen nach dem Vormittagsunterricht das Mittagessen ein. Die Tagesbetreuungsgruppen können klassen-, schulstufen- und schulübergreifend gebildet werden. Sie können Ihr Kind für die gesamte Woche von Montag bis Freitag anmelden; es ist aber auch eine tageweise Anmeldung (zu Schulbeginn) möglich. Die Teilnahme ist freiwillig, nach erfolgter Anmeldung besteht Anwesenheitspflicht bis 16.00 Uhr; die Ausweitung der Betreuung bis 17.00 Uhr ist möglich. Die Anmeldung gilt nur für das betreffende Unterrichtsjahr; eine vorzeitige Abmeldung zu Ende eines Semesters ist möglich.
Wenn vertretbare Gründe vorliegen (Musikunterricht, Sportausübung) kann die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Betreuungsteil erteilt werden.